Treuhand-Infos

(Infos für den Auftraggeber)

Treuhänder GmbH gründen

Treuhänder GmbH gründen

Die Oma hat ausgedient

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass bei einer UG oder GmbH „mal schnell“ eine nahestehende Person als Geschäftsführerin eingesetzt wird – häufig die Mutter, Tante oder eben „die Oma“.
Meist nicht, weil sie das Unternehmen tatsächlich führen soll, sondern als bequemer Name im Handelsregister.
Genau das ist der Kern des Problems:
Eine Geschäftsführerin ist kein Platzhalter, sondern das gesetzliche Organ der Gesellschaft.
Wichtig vorweg: Das Alter an sich ist nicht das Thema.
Es gibt hervorragend geeignete, erfahrene ältere Geschäftsführerinnen.
Ungeeignet wird es dann, wenn die Person nur pro forma eingesetzt wird, keine operative Kontrolle hat oder die Pflichten realistisch nicht erfüllen kann.

Ausgangslage:

Viele Unternehmer haben im Verlauf ihres Geschäftslebens Geschäfte über einen Treuhänder gelenkt, -sei es aus steuerlichen oder organisatorischen Gründen.

Dabei hat in den meisten Fällen die Ehefrau, der Sohn oder die Tochter und auch die Oma diese Position erfüllt.
Die Arbeit mit einem Treuhänder ist anders.

Das Vertrauensverhältnis, das bei einem Familienangehörigen von Anfang an besteht muss bei einem professionellen Treuhänder erst einmal erarbeitet werden.

Tatsächlich handelt es sich hier um ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Treuhänder muss darauf vertrauen können, dass der Auftraggeber hinter seinem Rücken keine nachteiligen Vereinbarungen trifft und der Treugeber muss darauf vertrauen können, dass der Treuhänder nicht mit der Portokasse davonrennt.
Am leichtesten ist das Risiko abzusichern dass der Treuhänder Aktiva der Gesellschaft veruntreut. Hierfür gibt es eine ganze Reihe von Vertrauensschaden-Versicherungen.

Private Treuhand nicht vergleichbar

Ein beruflicher professioneller Treuhänder hat ein weitaus höheres Informationsbedürfnis als ein Familienmitglied.

Treuhänder kann versichert werden.

Bei Vertrauensschäden die durch Unterschlagung oder Diebstahl entstehen könnten kann eine Vertrauensschadenversicherung schützen.

Geschäftsführung und Gesellschafter

Die Verantwortung für einen Geschäftsführer in Deutschland ist sehr hoch und betrifft jeden Bereich der Vertretungsbefugnis.
Die Verantwortung für den Gesellschafter ist begrenzt. Auch wenn im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzantragspflicht nicht ausgeschlossen werden kann wird diese schwierig durchzusetzen sein.

Das Risiko des Treuhänders

Das Risiko des Treuhänders bei umfassenden Generalvollmachten besteht darin, dass der Empfänger einer allumfassenden Generalvollmacht leicht Situationen schaffen könnte, für die der Treuhänder uneingeschränkt verantwortlich ist.

Beispiele hierfür sind anhaltende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, falsche oder fehlende Steuererklärungen sowie die Nichtzahlung von Sozialabgaben.

Missstände werden in der Regel erst öffentlich bekannt, wenn die Behörden eines Morgens mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür des Treuhänders stehen und ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Klartext:

Ein Treuhänder, der seinem Auftraggeber für eine Gesellschaft, die dem deutschen GmbH-Gesetz unterliegt, eine Generalvollmacht ausstellt, setzt sein gesamtes Vermögen, seine Kreditwürdigkeit und sein zukünftiges Einkommen aufs Spiel – ein Risiko des Treuhänders bei umfassenden Generalvollmachten, das einer „Carte Blanche“ gleichkommt.

Es gibt zwar Personen, die aus finanzieller Not oder Unwissenheit bereit sind, für geringe Vergütungen als Treuhänder zu agieren, doch kaufmännisch versierte und verantwortungsbewusste Personen mit einwandfreier Bonität würden sich auf ein solches Risiko nicht einlassen.

Ein verantwortungsvoller Treuhänder akzeptiert ein solches Engagement nur, wenn das Risiko kalkulierbar bleibt.

Das wiederum geht nur dann wenn der Treuhänder als Geschäftsführer die komplette Kontrolle über die Gesellschaft bekommt.

Diese Kontrolle über die Gesellschaft schließt das Bankkonto ein.

Bitte sehen Sie deshalb von einer Anfrage bei uns ab wenn Sie diese notwendige Konstellation nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können.

Professionelle Treuhand statt „Oma-Lösung

Wenn Sie eine UG/GmbH treuhänderisch strukturieren möchten, braucht es eine professionelle, verantwortbare Konstellation – nicht nur einen Namen im Handelsregister. Wir übernehmen ein Treuhand-Mandat nur, wenn das Risiko kalkulierbar bleibt und die notwendige Kontrolle über die Gesellschaft (inkl. Bankkonto) gewährleistet ist.

oder rufen Sie uns an:

(030) 56844 50-0

für sofortige Fragen kontaktieren Sie uns bitte HIER und wenn Sie einen Termin für eine kostenlose Beratung wollen klicken Sie HIER

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